Häufig gestellte Fragen

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Allgemein

Wie läuft der Rückmietverkauf mit RuhestandPlus im Detail ab?

Beim Rückmietverkauf an RuhestandPlus wird der Wert Ihrer Immobilie durch ein externes Sachverständigengutachten ermittelt. Die Verkäufer erhalten 80% des Immobilienwertes ausbezahlt, diese Summe wird sofort fällig. Die anfallenden Kaufnebenkosten werden in Höhe von rund 10% werden dabei komplett von uns getragen. Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag abgesichert, welcher im 1. Rang des Grundbuches verankert wird. Die Mietkosten orientieren sich dabei an der Höhe der Auszahlung, und den aktuellen Kreditzinsen, der geplanten Nutzungsdauer und Faktoren wie Lage und Baujahr der Immobilie.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf & zur Auszahlung?

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 8 bis 12 Wochen - sollten Sie sich mehr Zeit nehmen wollen, ist das selbstverständlich auch in Ordnung.

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Register, in welchem die Grundstücke und die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse bezeichnet sind. Die Grundbucheinsicht ist gem §12 GBO beschränkt; dies bedeutet, dass nicht jedermann unbeschränkt Einsicht nehmen kann.

Wie wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt?

Der Wert Ihrer Immobilie wird mittels Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen ermittelt.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert gehört neben dem Einheitswert zu den geläufigen Begriffen in der Immobilienbewertung in Deutschland. Definiert ist der Verkehrswert im Baugesetzbuch (BauGB). Der Verkehrswert stellt jenen Preis dar, der zum Zeitpunkt der Bewertung für eine Liegenschaft im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Um den Verkehrswert zu berechnen, ist nach dem Baugesetzbuch ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Das heißt, der Verkehrswert wird von einem Experten ermittelt und in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst.

Wer erstellt das Verkehrswertgutachten?

Wir arbeiten nur mit zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

Wer übernimmt die Kosten für das Verkehrswertgutachten?

Alle mit der Transaktion verbundenen Kosten werden grundsätzlich von uns getragen. Im Fall von Ausnahmen werden diese im Vorhinein explizit mit Ihnen abgesprochen und schriftlich festgehalten.

Kann man ein bereits bestehendes Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes verwenden?

Da es mehrere Verfahren sowie verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Kompetenzen (nicht alle sind staatlich geprüft) gibt, ist die Beurteilung auf Basis eines bestehenden Gutachtens nur in Ausnahmefällen möglich und muss von uns verifiziert werden. Es ist trotzdem empfehlenswert, uns auf ein bestehendes Gutachten hinzuweisen und eine Kopie zu übermitteln, um eine bestmögliche Grundlage für die Angebotserstellung zu ermöglichen.

Rechtliche Fragen

Wie wird das lebenslange Nutzungsrecht und Ihr verbliebener Immobilienanteil besichert?

Ihr Nutzungsrecht wird im 1. Rang des Grundbuches abgesichert.

Kann das Nutzungsrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und ohne unsere Zustimmung den Mietvertrag aufzukündigen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit den Mietvertrag aufzukündigen.

Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher auch schon getan haben. Die Kosten für die Instandsetzung sind Eigentümersache und werden von uns getragen. Sollte also einmal gröbere Investitionen wie ein Heizungstausch notwendig werden, werden diese von uns finanziert. Ansonsten sind Sie als Mieter natürlich dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

Sie können den Verpflichtungen aus dem Vertrag (z.B. Mietzahlungen) nicht mehr nachkommen. Was tun?

Die fristgerechte Bezahlung der Miete ist natürlich eine wichtige Komponente in unserem Angebot. Um den schlimmsten Fall zu vermeiden, ist es essenziell, dass Sie so früh wie möglich den Kontakt zu uns suchen. So haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, damit Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.

Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich versterben sollte?

In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Der bei Verkauf an uns vereinbarte Mietvertrag läuft selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt und auch nicht von einem Familienmitglied zurückgekauft werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten.

RuhestandPlus Lösung

Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner:in erhalten einen unbefristeten Mietvertrag sowie ein damit verbundenes Wohnrecht im Grundbuch eingetragen.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Als Mieter der Immobilie tragen Sie weiterhin alle laufenden Versicherungskosten
Wie hoch wird die Miete ausfallen?
Die Miete für Ihr Zuhause hängt von der Auszahlungshöhe ab und wird auf Basis der aktuellen Refinanzierungszinsen dafür berechnet.
Wer trägt die laufenden Kosten wie Betriebskosten oder Instandhaltung der Immobilien?
Als Mieter Ihres Zuhauses sind sowohl geringfügige Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen. Anfallende Instandsetzungskosten hingegen werde zukünftig von uns als Eigentümer übernommen
Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich alle Standardkaufnebenkosten, dazu zählen u.a.
- Sachverständigengutachten,
- Vertragserrichtung,
- Abwicklung,
- Notariatsakt,
- Grundbucheintragung,
- Grunderwerbssteuer.

Persönliche Kosten des Verkäufers, wie etwa Grundbuchlöschungen, welche für den Verkauf notwendig sind oder ein etwaiger Immobilienspekulationssteuerertrag, werden nicht von RuhestandPlus getragen.
Gibt es einen Mindestobjektwert?
Der Mindestobjektwert liegt bei rund EUR 200.000.-
Wie werden Erben berücksichtigt?
Erben haben, genau wie Sie zu Ihren Lebzeiten, die Möglichkeit, Ihr Zuhause zu einem vordefinierten Preis zurückzukaufen. Sollten Ihre Erben keinen Rückkauf im Falle eines Ablebens während laufender Nutzung nicht wünschen, erhalten Sie die 2. Rate.
Bleibt die Miete immer gleich hoch?
Die Miete wird, wie jede andere Miete auch, über den VPI wertgesichert und jedes Jahr an die durchschnittliche Inflation angepasst.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf noch weiter- bzw. untervermietet werden?
Eine Weiter- oder Untervermietung ist nach Absprache grundsätzlich möglich.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf saniert oder umgebaut werden?
Ein Umbau ist nach Absprache jederzeit möglich. Eine Zustimmung darf dabei nur verweigert werden, wenn der Umbau einen Wertverlust der Immobilie verursachen würde.
Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich altersbedingt umziehen muss z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie Ihr Zuhause nicht mehr bewohnen wollen oder können, müssen Sie den Mietvertrag beenden. Im Anschluss wird die Immobilie verkauft und mit dem Erlös Ihre 2. Rate ausbezahlt
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